Produkt zum Begriff Kamera:
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Logitech Circle View Kamera Netzwerk-Kamera
180°-Weitwinkel-Sichtfeld / Infrarot-Nachtsichtfunktion bis zu 4,5m / Funktioniert mit Apple HomeKit / bis zu 1080p HD Videoaufzeichnung / Schutzklasse IP 64
Preis: 139.00 € | Versand*: 4.99 € -
Zusatz-Kamera für ABUS Akku-Kamera Pro - PPIC91520
Produktvorteile Überwachungskamera mit Funk, Akku, Personenerkennung, Push-Nachricht bei Bewegungsalarm, Gegensprechfunktion, Farbbildern sogar nachts sowie kostenfreiem Zugriff per Handy- und Tablet-App App2Cam Plus Für den Betrieb erforderlich: ABUS Akku-Kamera Pro mit Basisstation Flexible Funk-Kamera für draußen & drinnen; wetterfest (Schutzart IP65); 120-Grad-Blickwinkel; nach Bedarf drinnen auf ein Regalbrett legen, draußen mit praktischer Kugelkopfhalterung Schnell einsatzbereit durch einfache Inbetriebnahme (mit App-Assistent in wenigen Minuten); per App dauerhaft kostenfreier Zugriff auf Livestream, Speicher sowie alle Funktionen und persönlichen Einstellungen (Weißlicht-LED etc.) Vollautomatisches Erkennen von Personen inkl. automatisch startender Aufnahme (ignoriert dann z. B. Zweige, Blätter, Tiere, Fahrzeuge); per App Push-Benachrichtigung und Gegensprechen Privatzonen komplett ausblenden/schwärzen (z. B. öffentliche Grundstücke); Datenschutz-konformes Aufzeichnen (Audio aus; je nach Einsatz vor Ort Videodaten dauerhaft speichern bzw. nach 3, 7 oder 30 Tagen automatisch löschen) Intelligentes Akku-Management; Akku-Laufzeit dadurch bis zu 6 Monate (bei rd. 4 Aufnahmen/Zugriffen pro Tag; bei häufigerer/längerer Nutzung, Hitze/Frost oder größerer Entfernung zur Basisstation reduziert sich die Laufzeit) 3-Megapixel-Auflösung; klare und detailreiche Nachtsicht in Farbe Teil der ABUS Comfort-Line & Smart Security World; kompatibel zur Funk-Alarmanlage Smartvest Einfach. Vielseitig. Sicher Diese Zusatz-Kamera ergänzt eine ABUS WLAN Akku-Kamera mit Basisstation. Insgesamt kannst du bis zu 4 Kameras pro Basisstation betreiben. Videoüberwachung schnell und sauber installiert, super einfach in Betrieb zu nehmen: das bekommst du auch mit dieser smarten Zusatz-Kamera. So einfach gehts: Verpackung öffnen, Kamera anschalten, QR-Code scannen – alles Weitere erklärt dir die App dann Schritt für Schritt. Anschließend lässt sich die Kamera dank großer Funk-Reichweite und dem praktischen Design flexibel platzieren – unabhängig eines Stromanschlusses. Per App konfigurierst du im Handumdrehen deine persönlichen Einstellungen: Ganz nach Lage vor Ort blendest du private oder öffentliche Bereiche im Bild komplett aus. Auf Wunsch meldet dir die Kamera nur Personen per Push-Nachricht – und ignoriert somit z. B. Tiere, Fahrzeuge oder sich im Wind wiegende Blätter. Die wetterfeste Kamera hält Regen, Schnee und starker Sonneneinstrahlung problemlos stand. Die integrierte Weißlicht-LED sorgt selbst bei Dunkelheit für klare Farbbilder. Ob drinnen oder draußen: So behältst du dein Zuhause und deine Liebsten im Blick, schreckst Eindringlinge ab. Praktisch: App und Kamera lassen sich wie eine Gegensprechanlage nutzen (Paketbote oder Freunde an der Haustür). Beachte: Für den Betrieb ist die entsprechende Basisstation erforderlich. Mit einer Basisstation lassen sich bis zu 4 Akku-Kameras betreiben. Tipp: Das separat erhältliche ABUS Solarpanel verlängert die Akku-Laufzeit und macht die Kamera bei guten Bedingungen sogar komplett autark. Lieferumfang 1Akku-Kamera Pro 1Antenne für Akku-Kamera Pro 1Wandhalterung 1Bohrschablone Kamera 1USB-A- auf USB-C-Kabel 1Montagematerial 1Reset-Tool
Preis: 155.26 € | Versand*: 0.00 € -
Roller Kamera Kamera-Kabelsatz Color 8-5 HD
Eigenschaften: Kamera-Kabelsatz Color 8-5 HD Zubehör ROLLER'S CamView HD Mit Farbkamera Ø 8 mm, 1280x720 Pixel, dimmbarem Weißlicht-LEDs, Fixed-Focus-Funktion, geschützt gegen zeitweiliges Untertauchen in Wasser (IP67) Mit 5 m formbarem Schiebekabel In Blister-Pack
Preis: 90.99 € | Versand*: 5.95 € -
AGFAPHOTO Analoge Kamera
AGFAPHOTO Analoge Kamera
Preis: 46.99 € | Versand*: 9.50 €
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Wann ist ein Gläubiger berechtigt, die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten, um seine Forderung einzutreiben?
Ein Gläubiger ist berechtigt, die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten, wenn dieser trotz Mahnung die Forderung nicht beglichen hat. Zudem muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, wie zum Beispiel ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vollstreckungstitel. Die Zwangsvollstreckung darf nur durch ein Gericht oder einen Gerichtsvollzieher erfolgen.
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Ist eine Pfändung eine Zwangsvollstreckung?
Ist eine Pfändung eine Zwangsvollstreckung? Eine Pfändung ist tatsächlich eine Form der Zwangsvollstreckung. Bei einer Pfändung wird das Vermögen einer Person oder eines Unternehmens durch einen Gläubiger beschlagnahmt, um offene Schulden zu begleichen. Dies geschieht in der Regel aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses oder einer Vollstreckungsanordnung. Während einer Pfändung werden bestimmte Vermögenswerte wie Konten, Immobilien oder Fahrzeuge eingezogen, um die Forderungen des Gläubigers zu begleichen. Es handelt sich also um einen rechtlichen Prozess, bei dem Vermögenswerte zur Begleichung von Schulden verwendet werden.
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Welche verschiedenen Möglichkeiten hat ein Gläubiger, um eine offene Forderung bei einem Schuldner einzutreiben?
Ein Gläubiger kann zunächst versuchen, den Schuldner außergerichtlich zur Zahlung zu bewegen, z.B. durch Mahnungen oder Inkassobüros. Wenn das nicht erfolgreich ist, kann der Gläubiger gerichtliche Schritte einleiten, wie z.B. einen Mahnbescheid oder eine Klage. Als letzte Möglichkeit kann der Gläubiger versuchen, das Vermögen des Schuldners zu pfänden, um die offene Forderung zu begleichen.
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Welche Maßnahmen kann ein Gläubiger ergreifen, um ein Urteil gegen einen Schuldner durch Zwangsvollstreckung durchzusetzen?
Ein Gläubiger kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, um die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Der Gerichtsvollzieher kann Vermögenswerte des Schuldners pfänden, wie z.B. Konten, Immobilien oder Fahrzeuge. Der Gläubiger kann auch eine Lohn- oder Gehaltspfändung beantragen, um direkt vom Arbeitgeber des Schuldners Geld einzutreiben.
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Welche Möglichkeiten stehen einem Gläubiger zur Verfügung, um eine Zwangsvollstreckung gegen einen säumigen Schuldner durchzusetzen?
Ein Gläubiger kann einen Vollstreckungstitel erwirken, um die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Er kann dann verschiedene Maßnahmen wie die Pfändung von Vermögenswerten, die Zwangsversteigerung von Immobilien oder die Lohnpfändung gegen den Schuldner einleiten. Zudem kann der Gläubiger auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, um Informationen über das Vermögen des Schuldners zu erhalten.
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Wie kann ein Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einleiten? Welche Schritte müssen dafür unternommen werden?
Ein Gläubiger kann eine Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einleiten, indem er einen Vollstreckungstitel erwirkt, zum Beispiel ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Anschließend kann der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Zwangsvollstreckung durchzuführen, indem dieser beispielsweise das Vermögen des Schuldners pfändet oder eine Zwangsräumung veranlasst. Der Schuldner hat die Möglichkeit, gegen die Zwangsvollstreckung Einspruch einzulegen und gegebenenfalls eine einstweilige Einstellung zu beantragen.
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Kann ein Gläubiger Pfändung zurücknehmen?
Ja, ein Gläubiger kann eine Pfändung zurücknehmen, wenn er dies freiwillig tut. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Schuldner eine offene Forderung begleicht oder eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wird. In solchen Fällen kann der Gläubiger die Pfändung aufheben und die gepfändeten Vermögenswerte freigeben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Gläubiger nicht verpflichtet ist, eine Pfändung zurückzunehmen, es sei denn, es liegt ein entsprechendes Abkommen vor. In jedem Fall ist es ratsam, sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und eine Lösung zu suchen.
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Was sind die rechtlichen Schritte, die ein Gläubiger unternehmen kann, um eine Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten?
Ein Gläubiger kann zuerst einen Vollstreckungstitel erwirken, z.B. ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Dann kann er einen Gerichtsvollzieher beauftragen, um die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Der Gerichtsvollzieher kann z.B. das Vermögen des Schuldners pfänden oder die Zwangsräumung einer Immobilie veranlassen.
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